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Was muss ich bei einem Vereinswechsel oder eine Kündigung beachten? |
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Geschrieben von: Kai Baumgartner
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THURSDAY, 07. APRIL 2005 23:02 |
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Die zumeist schriftlich einzureichende Kündigung sollte bis spätestens zum Stichtag den Posteingang den entsprechenden Landesverband erreicht haben. In der Regel ist dies der 30. November des laufenden Jahres.
Daher sollte im alten Verein die schriftliche Kündigung inkl. DTU-Startpaß (falls vorhanden) sicherheitshalber bis zum 31. Oktober versendet werden. Hier ist jedoch eine Prüfung der jeweiligen Regelungen des alten Vereins durchzuführen. Die Art der Zustellung und weitere Details sind den Bedingungen des alten Vereins zu entnehmen.
Die Kündigungsfrist für 3athlon.org Kassel e.V. endet am 30. November jeden Jahres. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail und/oder Brief) und werden nur akzeptiert, wenn keine Zahlungsausstände vorliegen (vgl. Satzung § 6.2). Nach Eingang der Kündigung, frühestens 3 Monate vor Jahresende ruhen alle Mitgliederrechte (Web-Login, E-Mail Anschriften, etc.).
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