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Das Erststartrecht charakterisert in der Regel den Heimatverein, für den man bei lokalen DTU-Veranstaltungen an den Start gehen möchte. Leistungsstärkere Athleten können darüberhinaus ein Zweitstartrecht zum Einsatz in den höheren Ligen bei einem zweiten Verein beantragen:
Antragsteller für ein Zweitstartrecht ist der/die Athlet/in. Er füllt das entsprechende Formular aus (erhältlich bei DTU-Geschäftsstelle).
Der Heimatverein (für den der Startpass ausgestellt ist) wie auch der aufnehmende Verein (für den das Zweitstartrecht in einer 1. oder 2. Liga) beantragt wird, müssen dem Antrag zustimmen (Unterschriften nach § 26 BGB) und ihn abstempeln.
Die Vorsitzenden der Ligaausschüsse 1. und 2. Bundesliga sind in den Genehmigungsprozess einzubeziehen. Die Landesverbände und Regionen sind zu informieren.
Das beantragte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt ist. Ein Einsatz in einer anderen Ligamannschaft des eigenen bzw. aufnehmenden Vereins ist nicht möglich.
In einer Mannschaft können max. zwei Zweitstartrechte oder zwei Starter Starter/innen eingesetzt werden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (1. Bundesliga).
Beispiel:
2 ausländische Starter – kein Zweitstartrecht
1 ausländischer Starter – 1 Zweitstartrecht
0 ausländische Starter – 2 Zweitstartrechte.
In der 2. Bundesliga sind die Regeln des Landesverbandes entscheidend.
Der gebührenpflichtige Originalantrag kann nur über die Geschäftsstelle der DTU abgefordert werden. (Postanschrift nicht vergessen). Nur der Originalantrag wird durch die Geschäftsstelle bearbeitet, Faxe, Kopien oder Briefe werden nicht berücksichtigt. (Quelle: DTU)
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