Sponsoren & Partner : Continental - Fit und Fun Kassel - Grofa GmbH - Ontrack - Powerbar - Universität Kassel - XTERRA Wetsuits USA

Sie sind hier: Home arrow Forschung, Lehre & ... arrow Antrag zurückgewiesen: 3athlon.org stellte Antrag auf Änderung der verhängten Zeitstrafe der 1. HTL

Antrag zurückgewiesen: 3athlon.org stellte Antrag auf Änderung der verhängten Zeitstrafe der 1. HTL PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Kai Baumgartner   
Tuesday, 7. June 2005

Kassel - Der Vorstand des Triathlonvereins 3athlon.org e.V. stellte am 7. Juni beim HTV den Antrag, die am 5.06.2005 ausgesprochene Zeitstrafe gegen das Herrenteam wegen eines verlorenen Radschuhs und der anscheinenden Nichtbeachtung eines Hinweises des zuständigen Kampfrichters durch den Athleten aufzuheben oder zu verkürzen. Dazu hätte das Wettkampfgericht eine Revision seines Urteils umsetzen müssen.

Urteil
Der HTV hat mit Schreiben vom 10.06.2005 den Antrag zurückgewiesen: Das Schiedsgericht hat gemäß der Spo § 10.2.2 und 10.2.3 am Wettkampftag über einen Einspruch der Mannschaft 3athlon.org aufgrund der ausgesprochen Disqualifikation des Athleten Stefan Rechsteiner 3athlon.org folgende Entscheidung getroffen:

Die Disqualifikation des Athleten Stefan Rechsteiner wurde vom Schiedsgericht in eine Zeitstrafe in Höhe von 3 Minuten umgewandelt. Das Schiedsgericht hat somit endgültig über den Sachverhalt entschieden. Damit bestehen keine weiteren Ansprüche mehr. Somit ist der Antrag zurück zuweisen.

Kommentar
Die Disqualifikation, die Begründung der Schiedsprüche vor Ort und auch vom 10.06.2005 sind nicht recht nachvollziehbar und entbehren jeder sportlichen Fairness, auch wenn die juristische Sachlage formal richtig sein mag. Sinngemäße Aussagen, wie ‚Wir haben die Disqualifikation. in eine Zeitstrafe gewandelt und im Sinne des Sports entschieden. Ihr bekommt eine Strafe von 3 Minuten. Eure Entschuldigung/Begründung war daneben. Geringere Strafen hätten euch direkt vor die anderen gesetzt und der Platz vom Vormittag wäre erhalten geblieben. Das konnten wir nicht machen’ wertet der Vorstand als unzureichend.
Aus diesen Gründen und aus mangelnder Transparenz bei verschiedenen Beschlussfindungen im HTV-Vorstand, die sich auch aus ökonomischen Problemen (Protokolldetails und Anwesenheit bei Sitzungen) ergeben haben ziehe ich mich zum 11. Juni 2005 aus dem Vorstand zurück.

Ich möchte solche in einem demokratischen Prozess des HTV-Vorstands zustandegekommenen Entscheidungen zukünftig nicht mittragen und/oder verantworten müssen von denen ich keine Kenntnis erlange oder in denen zukünftig Interessenkonflikte zwischen Verein und Verband möglich sind. Nach dem Rücktritt aus dem HTV-Amt können Interessen des Vereins besser, da ohne Voreingenommenheit oder Konflikte behaftet gegenüber dem HTV oder Dritten vertreten werden.

Die Entscheidung ist sicher für manche Personen kurzfristig aber noch rechtzeitig gefallen, um anderen Personen die Möglichkeit zu geben sich mehr und mit der nötigen überparteilichen Unabhängigkeit einzubringen.
- Kai Baumgartner.

Hintergrund
Das Team wurde zunächst nach einer unzumutbaren Disqualifikation mit einer ungebührlich hohen Zeitstrafe von 3 Minuten belegt und nach dem Rennen am Vormittag vom 4. Platz auf den 10. gesetzt. Im Ziel des zweiten Rennens wurde der 6. Platz erreicht. Ohne diese Strafe wäre auf Basis der Ergebnisliste der 2. Gesamtplatz erzielt worden. Der Wortlaut des Antrags wird an dieser Stelle den Mitgliedern publiziert, die sportlichen Leiter der anderen Ligateams, bzw. der Ligaausschuß werden durch den HTV über den Antrag informiert und um ihre Meinung gebeten, bzw. das Ergebnis wird mitgeteilt.

Ein Argument des Antrags ist, dass zahlreiche andere exakt an dieser Stelle verlorene Schuhe aus den Ligen von Kampfrichtern beiseite gelegt wurden - ohne Sanktion oder die Verluste "nicht bemerkt wurden". Ebenfalls sind für weitere Vergehen (falscher Wechsel, Umwerfen der Radständer von Mitbewerbern) geringe Strafen direkt vor Ort bis max. 20-30" vergeben worden oder die Athleten wurden ermahnt und angehalten, bis der Vorsprung durch den Regelverstoss egalisiert wurde.

Die mündliche Begründung des Schiedsgerichts die Aussprache der Sanktion von 3 Minuten damit zu begründen, dass sinngemäß "geringere Strafen das Team direkt vor die anderen setzen würde und der Platz gehalten würde" wertet der Vorstand als einen Akt der Willkür mit unzureichender sowie inhaltsloser Begründung. Eine Gleichbehandlung der Teams und auch eine einheitliche Anwendung des Regelwerks im Rennen war nicht gegeben und das Urteil des Schiedgerichts ist als unsportliche und unfaire Härte auszulegen.


Verwandte Artikel:

 
< zurück   weiter >
Ein Partner des Vereins
Advertisement
Login





Passwort vergessen?
Informationen zum Login stehen in den FAQ.
Impressionen
Kontakt
Gästebuch (ext.)
Vorstand
Geschäftsstelle
Impressum
© 2009 3athlon.org - 3athlon.org Kassel e.V.
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.